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Unsere Leistungen

Unser umgehender und umfassender Service wird von Kunden in der ganzen Welt in Anspruch genommen, die Fachübersetzungen aus den Bereichen Recht und Wirtschaft zu einem kostengünstigen Preis benötigen.

Wir haben uns als Übersetzungsagentur spezialisiert und übersetzen juristische Texte aus dem Englischen (UK, USA, CDN, AUS, ZA, NZ, usw.) ins Deutsche (DE, AT, CH, IT, LI) und umgekehrt.
Alle unsere Übersetzer sind ausgebildete Juristen und haben sowohl mit Common Law Systemen, wie in England oder den USA, Erfahrung, wie auch mit der Rechtstradition in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Gleich ob es sich um einen Vertrag, ein Gerichtsurteil, einen Geschäftsbrief oder ein anderes Dokument handelt: Unsere Übersetzer haben das Wissen und die Erfahrung eine Übersetzung anzufertigen, die vom Leser verstanden und von Geschäftspartnern, Behörden, Anwälten und Gerichten akzeptiert wird.

Unser Unternehmen ist als 'Translation Company' in England eingetragen, die von unseren Mitarbeitern durchgeführten Übersetzungen können jederzeit bei Gericht zu Beweiszwecken vorgelegt werden. Wenn gewünscht kann die Übersetzung mit einer eidesstattlichen Erklärung des Übersetzers versehen werden, mit der die Richtigkeit der Übersetzung bescheinigt wird. Eine solche Erklärung wird vor einem Notar (Notary Public) abgegeben; hierdurch fallen Kosten für den Notar und die aufgewendete Arbeitszeit des Übersetzers an. Wenn wir offizielle Dokumente übersetzt haben, dann können wir eine Haager Apostille für das Dokument und die Übersetzung zusammen besorgen, in diesem Falle fallen weitere Kosten für den Notar und das Foreign Office an, sowie ggf. für die Übersetzung der Apostille.

Am Einfachsten ist es, wenn Sie uns Ihre Schriftstücke im Word-Format als Anhang in einer Email schicken, die von uns verwendeten Werkzeuge und Hilfsmittel erlauben eine direkte Weiterverarbeitung dieser Unterlagen.
Natürlich können Sie uns Ihre Texte aber auch in anderen Formaten elektronisch übermitteln. Wenn gewünscht, können Sie eine Kopie des Originaldokuments auch mit der Post oder als Fax schicken.