Allgemeine Geschäftsbedingungen

Definitionen

Zum Zwecke des Abschlusses dieses Vertrages werden folgende Begriffe wie folgt definiert:

Kunde ist diejenige Partei, die die Übersetzung im normalen Geschäftsbetrieb  in Auftrag gibt. Dies kann eine natürliche oder juristische Person oder eine andere wirtschaftliche Interessengemeinschaft sein.

Auftragnehmerin ist Pancroft, Whiteman and Partners Consulting Ltd., 47 Park Crescent, Penygarn, PONTYPOOL, NP4 8BR, Wales , welche die Übersetzung im normalen Geschäftsverlauf erstellt, gleichgültig, ob die Übersetzungstätigkeit von der Auftragnehmerin ausgeübt wird oder indirekt durch einen oder mehrere Subunternehmer.

Fertigstellung bedeutet die Fertigstellung der Übersetzungsdienste, wie mit dem Kunden vereinbart und im Rahmen unserer Dienstleistungsangebote.

Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst den vom Kunden an die Auftragnehmerin zu entrichtenden Gesamtbetrag, wie im Angebot angegeben und in der Bestellung mit der Auftragnehmerin schriftlich vereinbart.

Vertrag bedeutet der Vertrag zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin, wie in der schriftlichen Bestellung vereinbart und von der Auftragnehmerin unter Zugrundelegung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

Schriftliche Bestellung bezeichnet das an die Auftragnehmerin gesandte schriftliche Bestellformular.

Quellmaterial oder Quelldokument ist jeder Text oder jegliches Medium, welches Informationen enthält, die übersetzt werden sollen. Dies kann Text, Ton oder Bilder auf Papier oder in elektronischer Form umfassen.

Übersetzung umfasst die Dienstleistungen der Auftragnehmerin, die Vorbereitung, Überarbeitung oder Verbesserung des Auftrages beinhaltend.

Übersetzungsdienste bedeuten die Dienstleistungen der Auftragnehmerin, wie in der schriftlichen Bestellung angegeben und von der Auftragnehmerin akzeptiert.

1. Auftragsbestätigung

1.1.      Die Auftragnehmerin bietet den Übersetzungsdienst im Rahmen ihrer schriftlichen Auftragsbestätigung an. Der Kunde erwirbt das Werk entsprechend der schriftlichen Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder entsprechend der schriftlichen Kundenbestellung, die von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt werden muss.

1.2.      Der Kunde haftet  gegenüber der Auftragnehmerin für die Gültigkeit der Bestellung oder desjenigen Textes, der aufgrund des Auftrages übersetzt werden soll und ist und hat sämtliche notwendigen Informationen oder Materialien, die für den Übersetzungsprozess erforderlich sind,  innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Verfügung zu stellen.

1.3.      Eine Vertragsänderung ohne schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und den  zeichnungsberechtigten Verantwortlichen der Auftragnehmerin ist nicht rechtswirksam.

2. Urheberrechte am Quellmaterial und Übersetzungsrechte

2.1.      Die Auftragnehmerin übernimmt Aufträge vom Kunden nur unter der Bedingung, dass die Durchführung der Übersetzungstätigkeit keine Verletzung von Rechten Dritter darstellt. Der Kunde verpflichtet sich, die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten am geistigen Eigentum anderer freizustellen, die sich aus dem Originalmaterial oder der Übersetzung ergeben könnten.

3. Preise

3.1.      Kostenvoranschläge werden ausschließlich zu Orientierungs- und Informationszwecken gegeben.

3.2.      Verbindliche Angebote werden erst nach Sichtung und Beurteilung des Quellmaterials  durch die Auftragnehmerin und nach dem Erhalt verbindlicher Anweisungen durch den Kunden von der Auftragnehmerin erstellt.

3.3.      Alle Preisangaben unterliegen gegebenenfalls der Mehrwertsteuer. Alle unsere Preisangaben werden ohne britische Mehrwertsteuer oder anderer anzuwendender Besteuerungen oder Gebühren, die der Kunde gegenüber der Auftragnehmerin zu zahlen verpflichtet ist, rein netto ausgewiesen.

3.4.      Jede vereinbarte Gebühr, die sich auf einen Übersetzungsauftrag bezieht, wird neu ausgehandelt, falls sich spezielle Probleme oder Schwierigkeiten ergeben sollten, die für keine Vertragspartei  zum Zeitpunkt von Angebotsabgabe und Angebotsannahme offensichtlich waren.

3.5.     Zuschläge ergeben sich aus

 · Notwendiger terminologische (oder sachliche) Forschungsarbeit
 · Speziell für den Kunden erstellte Glossare (im Voraus vereinbart)
 · Schlecht lesbare Kopien des Originales
 · Unvollständiger Text, schwieriges Textlayout oder schwierige Präsentation, die zusätzlichen Zeitaufwand oder zusätzliche Hilfsmittel notwendig machen

Dringende Auftragsarbeiten oder Aufträge außerhalber normalen Geschäftszeiten, um zeitliche Vorgaben des Kunden einzuhalten oder andere Anforderungen werden gesondert berechnet.

3.6.      Preise für die obengenannten Anforderungen werden zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden gesondert schriftlich im Voraus  ausgehandelt und vereinbart.

3.7.      Eine Anpassung des ursprünglich vereinbarten Auftragspreises durch zusätzliche Zuschläge erfolgt, wenn Änderungen im Ausgangstext entstehen oder durch nach dem Beginn und vor Abschluss der Auftragsarbeit nachträglich geäußerte  Kundenwüsche.  Das Auslieferungsdatum kann ebenfalls aufgrund der Mehrarbeit angepasst werden.

4. Lieferung

4.1.      Fertigstellungstermine für den Auftrag sind nur gültig, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt worden sind.

4.2.      Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor den Fertigstellungstermin innerhalb einer angemessenen Frist und für einen solchen Zeitraum auszudehnen, der angemessen ist, den Auftrag in angemessener Art und Weise zu erfüllen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, in jedem Fall den Kunden über eine Terminverschiebung schriftlich und innerhalb einer angemessenen Frist zu informieren.

4.3.      Die Anforderungen für die Auslieferung sind erfüllt, sobald die Auftragnehmerin die fertiggestellte Übersetzung entweder per Post oder email am Tage der Auslieferung versandt hat.

4.4.      Die Kosten für die Auslieferung durch normale Post werden von der Auftragnehmerin übernommen. Entstehen durch spezielle Kundenwünsche bezüglich der Art und Weise des Versandes höhere Kosten als gewöhnlich, hat der Kunde die entsprechenden Mehrkosten zu tragen.

4.5.      Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung, die im Wege der  Übermittlung auf elektronischem oder nicht-elektronischem Wege oder Versand der fertiggestellten Ware an den Kunden auftreten können.

4.6.      Der Kunde ist verantwortlich für den Versand aller  körperlichen Gegenstände an die Auftragnehmerin  und für die Abholung aus den Betriebsräumen der Auftragnehmerin, die diese für die Durchführung des Übersetzungsauftrages benötigt.

5. Urheberrechte an der Übersetzung

5.1.      Die Urheberrechte an dem übersetzten Werk bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages im Eigentum der Auftragnehmerin.

5.2.      Die Auftragnehmerin ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht haftbar für etwaige Veränderungen oder hieraus resultierende Konsequenzen.

5.3.      Bei Übersetzungen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, muss der Name der Auftragnehmerin deutlich angegeben werden. Wird die Übersetzung im Internet veröffentlicht, ist die Auftragnehmerin auf der Internetseite, auf der die Übersetzung veröffentlicht wird, deutlich zu nennen. Ein sichtbarer Link/Verweis mit dem Text "Deutsche/Englische Übersetzung von Pancroft, Whiteman and Partners Consulting Ltd." beziehungsweise "German/English Translation by Pancroft, Whiteman and Partners Consulting Ltd." auf die Internetseite der Auftragnehmerin "pancroft-whiteman-translations.eu" muss angebracht werden.

6. Vertraulichkeit

6.1.      Die Auftragnehmerin verpflichtet sich stets die erforderliche  Verschwiegenheit über jegliche Informationen, die im Dokument des Kunden oder der Übersetzung enthalten sind,  gegenüber Dritten zu wahren. Dies kann nur durch zuvor schriftlich erteilte Zustimmung durch den Kunden geändert werden.

6.3.      Die Auftragnehmerin ist nicht verantwortlich für den erforderlichen Gebrauch elektronischer oder nicht-elektronischer Übermittlungstechniken oder den Versand zwischen der Auftragnehmerin und ihrem Kunden und für den unbefugten Zugang zu den Dokumenten des Kunden.

7.  Rücktritt vom Vertrag, Widerruf, Höhere Gewalt, Betriebsstilllegung oder Einschränkung der Geschäftstätigkeit

7.1       Die Auftragnehmerin ist gegenüber dem Kunden oder Dritten für Unterlassungen, Versäumnisse oder Verzögerungen und deren Konsequenzen als Resultat, die gänzlich außerhalb des Einflusses der Aufragnehmerin liegen,  nicht haftbar. Dies beinhaltet nicht nur höhere Gewalt, Krankheit, Feuer, Überflutungen, Stromausfälle, Computer-, Server- oder Kommunikationsausfälle, Unterlassungen oder Nichterfüllung durch  Subunternehmer oder Dritte oder maßgebliche Streikmaßnahmen.

7.2       Paragraph 7.1. gilt auch für den Fall, in dem die Auftragnehmerin ohne eigenes Verschulden gezwungen ist ihre Geschäfte einzustellen oder zurückzufahren. Dies beinhaltet auch elektronische Geschäftsvorgänge.

7.3.      Für Gründe, die sich aus 7.1. und 7.2. ergeben, hat die Auftragnehmerin das Recht, ganz oder teilweise ihre vertraglichen Verpflichtungen zu kündigen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, den Kunden sobald als möglich zu informieren und hilft dem Kunden in diesem Falle auf der Suche nach einer anderen, für den Kunden angemessenen, Lösung.

7.4.      Wird eine Übersetzung in Auftrag gegeben und dann widerrufen, im Umfang gekürzt oder deren Erledigung durch eine Handlung oder eine Unterlassung die der Kunde oder ein Dritter zu verantworten hat, unmöglich , es sei denn, 7.1. greift ein, ist der Kunde verpflichtet, der Auftragnehmerin den vereinbarten Preis (inklusive des Arbeitsaufwandes und der aufgewendeten Arbeitsleistungen), sowie den entgangenen Gewinn, Schäden, Gebühren und Auslagen zu ersetzen, es sei denn, die Auftragnehmerin hat zuvor schriftlich in Übereinstimmung mit den aus der Sales of Goods Act  1979 oder aus jedem anderen Gesetz oder gesetzlichen Regelung resultierenden Pflichten des Kunden, die für den Auftrag oder bewegliche Habe oder Arbeit , die von den ausgeübten Rechten der Auftragnehmerin von Bedeutung sind, zugestimmt.  Jegliche, bis zu diesem Zeitpunkt fertiggestellte Arbeit wird dem Kunden zugänglich gemacht.

8. Bezahlung

8.1       Die Bezahlung hat vollständig in einem Vorgang innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsstellung und in der, wie auf der Rechnung angegebenen,  Zahlungsmethode zu erfolgen.

8.2.      Die Auftragnehmerin hat das Recht eine Anzahlung vor Beginn der Arbeit und danach weitere A-Kontozahlungen  zu verlangen, falls dies im Hinblick auf die Länge des Auftrages oder Texts zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

8.3.      Die Abschlagszahlungen sind an dem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Datum und unter den Bedingungen fällig, die zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden vereinbart wurden. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die Fristen aus 8.1..

8.4.      Gerät der Kunde in Verzug, hat die Auftragnehmerin hat das Recht, 5% Zinsen jährlich (vor und nach einem etwaigen Urteil) über dem zum jeweils gültigen Basiszinssatz der HSBC plc. auf alle ausstehenden Beträge ab dem Zeitpunkt, ab dem sie fällig wurden bis zum Eingang der vollständigen Zahlung zu verlangen (Teile eines Monats werden als voller Monat zum Zwecke der Zinsberechnung gewertet).

8.5.      Wurde eine Teillieferung des Übersetzungswerkes vereinbart und wurden ausstehende Abschlagszahlungen von der Auftragnehmerin angemahnt, hat die Auftragnehmerin das Recht, den unerledigten Teil des Übersetzungsauftrages solange zu unterbrechen, bis die ausstehende Zahlung erfolgt oder andere Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden vereinbart wurde.

8.6.      Ein Vorgehen gemäß 8.5. erfolgt unbeschadet  jeglicher ausstehender Zahlungen und ohne weitere Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten.

9. Haftung, Gebrauchstauglichkeit

9.1.      Der Auftrag wird von der Auftragnehmerin nach besten Kräften, Wissen und Können entsprechend dem jeweils herrschenden, in der Branche üblichen,  Standard  durchgeführt. Die Auftragnehmerin hat das Recht, solche Quellen zu Rate zu ziehen, die ihr zum maßgeblichen Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

9.2.      Der Auftrag wird von der Auftragnehmerin vertragsgemäß durchgeführt und die Auftragnehmerin verpflichtet sich, in zumutbarer Weise den Lieferzeitpunkt, wie in der Auftragsbestätigung angegeben, einzuhalten. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung oder Haftung finanzieller oder anderer Art für den Fall, dass der Liefertermin nicht eingehalten wird. Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Rückerstattungen an den Kunden für Zahlungen oder Schadensersatzansprüche, für die der Kunde durch die Verzögerung oder das Versäumnis  durch die Auftragnehmerin haftbar wurde. Die Auftragnehmerin informiert den Kunden in angemessener Frist über eine mögliche Verzögerung.

9.3.      Soweit nicht anders vereinbart, soll die Übersetzung sinngemäß und zutreffend für den Zielleser im Sinne einer Bestimmung "lediglich zu Informationszwecken und unverbindlich" verfasst werden. Andere oder höhere Qualitätsstandards müssen im Voraus zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden schriftlich vereinbart werden.

9.4.      Die Auftragnehmerin hat das Recht, innerhalb von drei (3) Monaten nach Fertigstellung des Auftrages nach Mitteilung etwaige Fehler oder Irrtümer zu untersuchen und den Fehler in angemessener Frist zu berichtigen.

9.5.      Die Auftragnehmerin haftet nicht für Irrtümer oder Mängel im Übersetzungswerk oder hieraus resultierenden Folgen und übernimmt keinerlei Gewährleistung. Die Mitteilung des Kunden gegenüber der  Auftragnehmerin muss innerhalb von drei (3) Monaten erfolgen.

9.6.      Der Kunde ist ausschließlich für den Gebrauch oder Informationsaustausch des Übersetzungswerkes oder seine Darbietung gegenüber Dritten verantwortlich und haftbar und stellt die Auftragnehmerin von der Haftung für  Verluste, Schäden, Klagen, Rechtsansprüche, Forderungen für Kosten und Auslagen, Ansprüche für Personenschäden oder Tod und alle anderen Haftungsgründe frei, die aufgrund des Gebrauchs des Übersetzungswerkes durch den Kunden gegenüber Dritten entstehen können. 

9.7.      Im Rahmen der Gesetze, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (Fahrlässigkeit oder Verletzung der Rechtspflicht) oder auf andere Weise, werden alle Ansprüche auf den Rechnungsbetrag begrenzt.

9.8.      Es wird keine Haftung übernommen für

 · Gestiegene Ausgaben oder Kosten
 · Entgangenen Gewinn, nicht abgeschlossene Verträge, entgangene Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen
 · Mittelbare, konkrete Schäden, Strafen einschließlich Schadensersatz oder Folgeschäden, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Erfüllung des Vertrages zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden oder aus Vertragsmängeln oder Irrtümern in Vertrag oder seiner Erfüllung, Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ergeben.

10. Schadensersatz

10.1.   Der Kunde kann nicht von einem von der Auftragnehmein angenommenen Auftrag zurücktreten, es sei denn, mit einem Aufhebungsvertrag und unter der Bedingung, dass der Kunde sich verpflichtet, die Auftragnehmerin von allen Verlusten, inklusive des entgangenen Gewinns, Aufwendungen, wie Arbeits- und Materialkosten und /oder Aufwendungen, die der Auftragnehmerin durch den Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden entstanden, freizustellen.

11. Mitteilungen

11.1.   Alle Mitteilungen, Dokumente und/oder andere Nachrichten müssen in Schriftform entweder per Einschreiben  mit Rückantwort oder Einschreiben, per Fax oder anderer Art und Weise, die für die Erstellung eines Aktenexemplars durch den Empfänger geeignet ist,  an dessen maßgebliche Adresse gesandt werden. Der Zugang jeder mit der Post versandten Mitteilung soll fingiert werden und gilt drei (3) Tage nach der Aufgabe bei der Post als ordnungsgemäß zugestellt. Für jede per Fax oder auf anderem elektronischen Wege gesandte  Mitteilung  wird ein Zugang zum Zeitpunkt der Versendung fingiert.

12. Beschwerdeverfahren

12.1. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die vertraglichen Vorgaben zu erfüllen oder ein Übersetzungswerk zu liefern, das für den vertraglich vereinbarten Zweck geeignet ist.

Der Kunde ist anderenfalls berechtigt
 · den Preis für die geleistete Arbeit in dem Umfang zu mindern, in dem ihm Kosten entstehen für die Beseitigung der Mängel, hat aber hierbei eine Schadensminderungspflicht und/oder
 · alle weiteren Teillieferungen durch die Auftragnehmerin zu stornieren.

12.2.   Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragnehmerin schriftlich über alle behaupteten Mängel innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Auslieferung des Übersetzungswerkes zu informieren und die Auftragnehmerin hat das Recht innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Erhalt der Mängelrüge das Werk auf einen angemessenen Stand zu verbessern.

13. Verbot der Abwerbung von Subunternehmern oder Angestellten

13.1.   Der Kunde willigt ein, dass für die Dauer des Vertrages und einen darauffolgenden Zeitraum von zwölf (12) Monaten weder er, noch seine ihm angegliederten Unternehmen oder Tochterunternehmen, sich an einen Angestellten oder Subunternehmer der Auftragnehmerin mit dem Ziele wenden, um diese zum Zwecke der Direktvergabe von Übersetzungsaufträgen an den Angestellten oder Dritte abzuwerben oder diese ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Auftragnehmerin zu verpflichten.

14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

14.1.   Für die Auslegung, Erstellung, Gültigkeit und Vollstreckung dieses Vertrages gelten ausschließlich die Gesetze von England und Wales und die Vertragsparteien kommen dahingehend überein, dass sie sich der Gerichtsbarkeit der Gerichte von England und Wales unterwerfen.Gerichtsstand ist das am Ort des Sitzes der Auftragnehmerin sachlich und örtlich zuständige Gericht oder nach Wahl der Auftragnehmerin das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Ort des Sitzes des Kunden.

15. Salvatorische Klausel

15.1.   Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden bzw. nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch eine angemessene Regelung ersetzt werden, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.