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Unsere Leistung besteht neben der reinen Übersetzung auch im Korrekturlesen durch einen erfahrenen Übersetzer und Juristen.
Im Allgemeinen kann der genaue Preis für eine Übersetzung erst ermittelt werden, nachdem wir den vollständigen zu übersetzenden Text geprüft haben. Einige Faktoren für die Preisberechnung sind offensichtlich, wie etwa die Länge des Textes, d.h. die Anzahl der Wörter, die wir zu übersetzen haben. Andere Faktoren sind z.B. der Schwierigkeitsgrad und ob eine weitergehende juristische Recherche nötig ist, um die zutreffenden Fachbegriffe zu ermitteln. Auch die uns zur Verfügung stehende Zeit kann eine Rolle spielen, wenn nötig können wir auch einen 'Express-Service' anbieten, der allerdings extra berechnet wird.
Für die Fachübersetzung eines einfachen juristischen Textes mit Korrekturlesen berechnen wir lediglich einen Preis von 0,11 EUR / Wort in der Sprachrichtung Englisch nach Deutsch und 0,12 EUR / Wort in der Sprachrichtung Deutsch nach Englisch. Unsere Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir erstellen Ihnen gerne ein verbindliches Endpreis-Angebot, basierend auf dem Text, den Sie uns übermitteln. Sie wissen auf den Cent genau im Vorhinein, was Sie bezahlen müssen.
Für den Fall, dass Sie uns vorab nicht den vollständigen Text überlassen können oder wollen, erstellen wir Ihnen
gerne einen Kostenvoranschlag basierend auf der Anzahl der Wörter in der Übersetzung; in diesem Falle brauchen wir einen
hinreichend grossen Auszug oder einen vergleichbaren Text um entsprechend kalkulieren zu können.
Wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, erhalten Sie umgehend von uns eine Auftragsbestätigung, die auch die vereinbarten Liefertermine nochmals ausführt. In aller Regel liefern wir unsere Übersetzung auf offene Rechnung, behalten uns aber in Einzelfällen (z.B. bei uns unbekannten Kunden und/oder grossem Auftragsvolumen) das Anrecht auf An- und Teilzahlungen vor. Es gelten ausschliesslich unsere Allgemeine Geschätsbedingungen.
Gerne führen wir auch andere Tätigkeiten wie etwa Korrekturlesen oder Lektorat für Sie aus. Je nach Art der Tätigkeit kann hier ein Pauschalsatz vereinbart werden, oder es wird nach Stunden abgerechnet.